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   BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51   

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https://dejure.org/1951,114
BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51 (https://dejure.org/1951,114)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1951 - 1 StR 14/51 (https://dejure.org/1951,114)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1951 - 1 StR 14/51 (https://dejure.org/1951,114)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 39
  • NJW 1951, 368
  • MDR 1951, 309
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 12.01.1906 - 587/05

    Gibt die falsche Belehrung eines Zeugen über sein Auskunftsverweigerungsrecht (§

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  • RG, 16.05.1914 - V 507/14

    1. Hat der Angeklagte einen Revisionsgrund, wenn der als Zeuge vernommene Arzt

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  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Dient die Verfahrensvorschrift, die verletzt worden ist, nicht oder nicht in erster Linie dem Schutz des Beschuldigten, so liegt ein Verwertungsverbot fern; ein Beispiel ist der Verstoß gegen § 55 Abs. 2 StPO (BGHSt 1, 39; 11, 213).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Die Rechtsprechung hat seit langem das Recht des Zeugen, etwaige Verfehlungen geheimzuhalten, als ein Persönlichkeitsrecht anerkannt (BGHst 1, 39 [40]; 10, 186 [169]; 11, 213 [216 f.]; 17, 245 [246]).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHSt 1, 39 ; 10, 104 ; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 55 Rn. 10).
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